Verwaltungsrecht:
Zum Verwaltungsrecht zählen alle Rechtsverhältnisse zwischen Behörden und Bürgern.
Wir übernehmen: die Gestaltung, Überprüfung und Anfechtung von verwaltungsrechtlichen Verträgen und Behördenentscheidungen, Vertretung von Bürgern, Unternehmen und Kommunen in Verwaltungs-, Widerspruchs- sowie gerichtlichen Verfahren.