Haben Sie den Unfall nicht selbst verschuldet, muss die Gegenseite bzw. deren Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten in vollem Umfange
tragen.
Das heißt: Auch wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, trägt der Gegner Ihre Anwaltskosten.
Bei der Schadenregulierung kann man viel verschenken !
Die Versicherung wird Sie nicht darauf hinweisen, dass Sie etwas nicht gefordert haben, was Ihnen zusteht. Lassen Sie sich in jedem Falle
beraten.
Bei einem Unfall gibt es vieles zu beachten!
Damit Sie sich nach dem Unfall erholen können, erledigen wir für Sie die Auseinandersetzungen mit dem (den) Schädiger(n), den beteiligten Versicherungen und
Behörden.
Wir stellen mit Ihnen den rechtlich relevanten Sachverhalt zusammen und geben Ihnen eine Einschätzung zur Schadenshöhe und ggf. zum Schmerzensgeld. Wir führen Ihre Verhandlungen und beschreiten außergerichtliche Wege.
Im Verkehrsunfallrecht geht es um die Abwehr oder Geltendmachung von Schadenersatz-ansprüchen, die aus einem Verkehrsunfall resultieren können. Dies umfasst
vorrangig die Geltendmachung der entstandenen Sach- und Personenschäden.
Selbstverständlich geht es auch stets darum zu klären, welcher Verursachungsbeitrag letztlich zu einem Verkehrsunfall geführt hat. Grundsätzlich ist der anwaltliche
Rat aber auch bei vermeintlich klarer Unfalllage zu empfehlen, da die Regulierungspraxis der Haftpflichtversicherungen häufig unzureichend und zögerlich ist.
Darüber hinaus kommt es sehr häufig dazu, dass Haftpflichtversicherungen bestimmte Schäden nicht oder nicht in der entsprechenden Höhe anerkennen. Hier ist die
Kenntnis der höchstrichterlichen Rechtsprechung aber auch der Instanzgerichte unerlässlich. Diese können Sie bei uns als allgemeines Handwerkszeug voraussetzen.