Familienrecht:


Zum Familienrecht zählt nicht nur das klassische Scheidungsverfahren, sondern auch die mit einer Scheidung einhergehenden Fragen der Auseinandersetzung von Vermögenswerten und der Durchsetzung/Abwehr von Zugewinnansprüchen.

Wir helfen Ihnen, den vor dem Standesamt geschlossenen Vertrag zu beenden.

 

Kinder haben einen Anspruch auf Unterhalt. Getrennt Lebende haben einen Anspruch auf Trennungsunterhalt.

Wir berechnen Ihnen Ihre Ansprüche mit der gerichtsanerkannten Software.

 

Wir begleiten Sie auch in Sorgerechtsverfahren und den damit einhergehenden Auseinandersetzungen.