Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Michaela Bose

Zum Verwaltungsrecht zählen alle Rechtsverhältnisse zwischen Behörden und Bürgern.

Wir übernehmen: die Gestaltung, Überprüfung und Anfechtung von verwaltungsrechtlichen Verträgen und Behördenentscheidungen, Vertretung von Bürgern, Unternehmen und Kommunen in Verwaltungs-, Widerspruchs- sowie gerichtlichen Verfahren.

Zum Beispiel in den Bereichen:

   

 

Planungs- und Baurecht

    Planungs- und Baurecht

    Raumordnung

    (Regionalplan, Raumordnungsverfahren)

    Bauleitplanung

    (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, städtebaulicher

    Vertrag, kommunale Planungshoheit)

    Fachplanung

    (Straßenbau, Gesteinsabbau)

    Öffentliches Baurecht

    (Baugenehmigung, Bauaufsichtliche Anordnungen)

    Denkmalschutzrecht

    (denkmalrechtliche Auflagen)

 

Kommunalrecht und Kommunalabgabenrecht

    Kommunalrecht

    Gemeindeordnung

    (Gemeinderatssitzungen, Bürgerbegehren)

    Kommunale Abgaben

    (Erschließungsbeiträge, Herstellungsbeiträge für Kanal,

    Wasser, Ortsstraßen)

 

 

Bildungsrecht

    Bildungsrecht

    Kindergartenrecht

    (Bedarfsplanung, Gastkinderanträge, private

    Trägerschaft)

    Schulrecht

    (Zeugnisse, Schulorganisation, Schulwegefinanzierung)

    Hochschulrecht

    (Hochschulzulassung, Prüfungen, BAföG)

 

 

Beamtenrecht

    Beamtenrecht

    Statusfragen

    (Versetzung, Abordnung, Beförderung)

    Alimentierung

    (Beihilfe, Unfallfürsorge, Pensionen)

    Disziplinarrecht

    (Disziplinarmaßnahmen, Regressforderungen)

 

u.s.w