Strafrecht / Bußgeldverfahren

Mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten kann schnell und oft auch unbeabsichtigt geschehen.
Wir helfen Ihnen, Ihre Welt wieder ins Lot zu bringen.

 

Wenn Sie von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft beschuldigt werden, wenn Sie Opfer einer Straftat sind und Anzeige erstatten oder als Nebenkläger am Prozeß teilnehmen wollen, wenn Sie bereits verurteilt worden sind und das Urteil mit der Berufung oder der Revision anfechten wollen, wenn Sie Fragen zum Strafvollzug haben oder wenn Sie allgemeine Fragen zum Strafrecht haben, sind wir an Ihrer Seite.

 

 

Mobilität ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Lebens geworden, aber leider auch mit vielen Risiken verbunden:

 

unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), Trunkenheitsfahrten, Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Telefonieren mit Handy,... alles unangenehme Vorwürfe, die Sie selbst vielleicht nicht entkräften können.

 

  

 

Haben Sie einen Verkehrsverstoß begangen, der mit einem Bußgeldbescheid geahndet werden soll, überprüfen wir für Sie die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides und gehen – bei entsprechenden Erfolgsaussichten – gegen diesen vor. Um die Überprüfung des jeweiligen Bußgeldbescheides durchzuführen, nehmen wir insbesondere Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte.

 

 

 

Einen Anspruch hierauf hat der Gesetzgeber nur dem Verteidiger zugebilligt, sodass die Mandatierung einer erfahrenen Rechtsanwältin vor allem bei drohenden Fahrverboten stets angeraten sein dürfte.