Kosten

Rechtsanwaltsgebühren

Die Gebühren für anwaltliche Dienstleistungen richten sich nach dem Gegenstandswert und sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. In einigen Fällen können wir eine Honorarvereinbarung treffen.

 

Kostensicherheit vor Mandatsübernahme

Wir erörtern mit Ihnen die Gebühren anwaltlicher Beratung und Vertretung und wägen mit Ihnen im Falle einer streitigen Auseinandersetzung die Gerichts- und Anwaltskosten und das Prozessrisiko ab, damit Sie einen Streitfall auch wirtschaftlich kalkulieren können.

 

 

Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung

Deckungsanfragen und Kostenübernahmefragen werden wir für Sie schnell und unproblematisch klären.

Für den Fall, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind, klären wir mit Ihnen, welche Verfahrensschritte sinnvoll sind und welche Gebühren für Sie entstehen.

 

Kostenübernahme durch die Gegenseite

In vielen Fällen ist die Gegenseite verpflichtet, die Kosten anwaltlicher Vertretung und Beratung zu übernehmen. So muss zum Beispiel im Falle des Verzuges mit einer ihm obliegenden Leistungsverpflichtung Ihr Gegner unsere Anwaltskosten als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung tragen. Nach einem Verkehrsunfall, bei dem die Schuldfrage geklärt ist, muss die Gegenseite bzw. deren Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten in vollem Umfange tragen.