Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Michaela Bose

Verkehrsrecht (Verkehrsunfälle)

Zunächst die wichtigste Information für Sie !


Haben Sie den Unfall nicht selbst verschuldet, muss die Gegenseite bzw. deren Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten in vollem Umfange tragen. 

Das heißt: Auch wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, trägt der Gegner Ihre Anwaltskosten.

Bei der Schadenregulierung kann man viel verschenken !

Die Versicherung wird Sie nicht darauf hinweisen, dass Sie etwas nicht gefordert haben, was Ihnen zusteht. Lassen Sie sich in jedem Falle beraten.

 

Bei einem Unfall gibt es vieles zu beachten!


Damit Sie sich nach dem Unfall erholen können, erledige ich für Sie die Auseinandersetzungen mit dem (den) Schädiger(n), den beteiligten Versicherungen und Behörden.

Ich stelle mit Ihnen den rechtlich relevanten Sachverhalt zusammen und gebe Ihnen eine Einschätzung zur Schadenshöhe und ggf. zum Schmerzensgeld, ich führe Ihre Verhandlungen und beschreite außergerichtliche Wege.

 

Im Verkehrsunfallrecht geht es um die Abwehr oder Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, die aus einem Verkehrsunfall resultieren können. Dies umfasst vorrangig die Geltendmachung der entstandenen Sach- und Personenschäden, aber auch sonstiger Schäden, wie beispielsweise entgangenem Gewinn.

Selbstverständlich geht es auch stets darum zu klären, welcher Verursachungsbeitrag letztlich zu einem Verkehrsunfall geführt hat. Grundsätzlich ist der anwaltliche Rat aber auch bei vermeintlich klarer Unfalllage zu empfehlen, da die Regulierungspraxis der Haftpflichtversicherungen häufig unzureichend und zögerlich ist.
Darüber hinaus kommt es sehr häufig dazu, dass Haftpflichtversicherungen bestimmte Schäden nicht oder nicht in der entsprechenden Höhe anerkennen. Hier ist die Kenntnis der höchstrichterlichen Rechtsprechung aber auch der Instanzgerichte unerlässlich. Diese können Sie bei mir als allgemeines Handwerkszeug voraussetzen.

 

Verkehrsunfall - Was wird ersetzt?


Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

 

Mobilität ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Lebens geworden, aber leider auch mit vielen Risiken verbunden.

 

Entziehung der Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), Trunkenheitsfahrten, Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU, sog. "Idiotentest")...
Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß ("rote Ampel"), Telefonieren mit Handy ohne Freisprechanlage, Bußgeldbescheid ...
 
... alles unangenehme Vorwürfe, die Sie selbst vielleicht nicht entkräftigen können.

 

 

Wird Ihnen eine Verkehrsstraftat vorgeworfen: klicken Sie bitte hier

Haben Sie einen Verkehrsverstoß begangen, der mit einem Bußgeldbescheid geahndet werden soll - in der Regel geht es um Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen sowie Rotlichtverstöße- überprüfe ich für Sie die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides und gehe – bei entsprechenden Erfolgsaussichten – gegen diesen vor. Um die Überprüfung des jeweiligen Bußgeldbescheides durchzuführen, nehme ich insbesondere Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte.

 

Einen Anspruch hierauf hat der Gesetzgeber nur dem Verteidiger zugebilligt, sodass die Mandatierung einer erfahrenen Rechtsanwältin vor allem bei drohenden Fahrverboten stets angeraten sein dürfte.